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Wärmepumpen-Förderung 2026: alle Änderungen im Überblick

Wärmepumpen-Förderung 2026: aktuelle Fördersätze, was sich gegenüber den Vorjahren ändert und wie Sie sich den maximalen Zuschuss sichern.

Redaktion Wärmepilot Veröffentlicht am 3. Juli 2026

Bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 gilt: Die KfW-Förderung 458 bleibt im Kern unverändert. Sie erhalten weiterhin 30 Prozent Grundförderung plus mögliche Boni, gedeckelt bei 70 Prozent von maximal 30.000 Euro förderfähigen Kosten, also bis zu 21.000 Euro Zuschuss. Wichtig ist vor allem eine Frist: Der Klimageschwindigkeitsbonus in voller Höhe von 20 Prozent gilt nur noch bis Ende 2028. Stand: Juli 2026.

Wärmepumpe Förderung 2026: Was aktuell gilt

Wer 2026 den Umstieg auf eine Wärmepumpe plant, findet ein Förderregime vor, das seit dem großen Umbau der Heizungsförderung zum 1. Januar 2024 im Wesentlichen stabil geblieben ist. Zuständig ist die KfW, das Programm heißt offiziell “Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)”. Die Antragstellung läuft komplett online über das KfW-Zuschussportal, eine separate Registrierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für diesen Fördertopf nicht mehr nötig.

Die Grundförderung von 30 Prozent bekommt jeder, der eine förderfähige Heizung wie eine strombetriebene Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude einbauen lässt. Darauf setzen sich je nach individueller Situation bis zu drei weitere Boni auf: der Klimageschwindigkeitsbonus, der Einkommensbonus und der Effizienzbonus. Diese Bausteine lassen sich kombinieren, in Summe darf die Förderquote aber 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Wichtig für die Einordnung: Die 70-Prozent-Grenze bezieht sich nicht auf Ihre tatsächlichen Gesamtkosten, sondern auf die förderfähigen Kosten bis zur Obergrenze von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit in einem Gebäude. Bei höheren Gesamtkosten, wie sie bei Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonde oder aufwendigen Sanierungsfällen im Altbau üblich sind, bleibt der maximale Zuschuss bei 21.000 Euro gedeckelt, auch wenn die Investition selbst deutlich darüber liegt. Eine Einordnung der realistischen Gesamtkosten je nach Wärmepumpen-Typ finden Sie im Artikel zu den Wärmepumpe-Kosten.

Hintergrund: Warum es die Förderung überhaupt gibt

Die Heizungsförderung ist kein isoliertes Programm, sondern flankiert die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Seit 2024 sollen neu eingebaute Heizungen perspektivisch zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. In Neubaugebieten gilt das bereits jetzt, im Bestand ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, in Großstädten ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028.

Für Sie als Eigentümer einer funktionierenden Bestandsheizung bedeutet das: Es gibt keine pauschale Austauschpflicht, solange Ihre Heizung intakt ist. Die Förderung richtet sich an alle, die freiwillig frühzeitig wechseln, nicht an einen gesetzlichen Zwang zum sofortigen Austausch. Genau diese Freiwilligkeit ist der Grund, warum Bund und KfW mit dem Klimageschwindigkeitsbonus einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für einen frühen Wechsel setzen.

Die Förderbausteine der KfW 458 im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die Bausteine der Wärmepumpen-Förderung 2026 zusammen, wie sie aktuell im KfW-Programm 458 verankert sind.

FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Für alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung einbauen lassen
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, bei Gasheizungen mindestens 20 Jahre alt, nur für Selbstnutzer
Einkommensbonus30 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro pro Jahr, nur für Selbstnutzer
Effizienzbonus5 %Natürliches Kältemittel (z. B. R290) oder Wärmequelle Erdreich beziehungsweise Wasser
Deckelungmax. 70 %Bezogen auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten (erste Wohneinheit)
Maximaler Zuschussbis zu 21.000 €70 % von 30.000 Euro förderfähigen Kosten
Ergänzungskreditbis zu 120.000 €Zinsgünstiger KfW-Kredit zur Vorfinanzierung des Eigenanteils, unabhängig vom Zuschuss beantragbar

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus lassen sich addieren. Ein Haushalt, der eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel ersetzt, selbst im Haus wohnt und ein zu versteuerndes Einkommen von unter 40.000 Euro hat, käme rechnerisch auf 30 plus 20 plus 30 plus 5 Prozent, also 85 Prozent. Die gesetzliche Deckelung kappt diesen Wert auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine vollständige Aufschlüsselung aller Bausteine mit weiteren Detailregelungen finden Sie in der KfW-Förderung im Detail, einen ersten Überblick über das gesamte Förderthema im Förderung-Artikel.

Wichtig für die Praxis: Rechnen Sie nicht pauschal mit dem theoretischen Maximalwert. Ob und in welcher Kombination Boni tatsächlich für Ihr Vorhaben gelten, hängt von mehreren Detailfragen ab, etwa dem exakten Baujahr der Bestandsheizung oder der Nutzungsart der Immobilie. Der Förderung-Check ordnet Ihre individuelle Situation ein und zeigt, welche Bausteine für Sie realistisch infrage kommen.

Rechenbeispiel: So wirkt sich die Förderung 2026 konkret aus

Zahlen lassen sich leichter einordnen, wenn man sie an einem Beispiel durchrechnet. Nehmen wir ein Einfamilienhaus, Baujahr 1998, Gesamtkosten für den Wärmepumpen-Einbau von 32.000 Euro, davon werden 30.000 Euro als förderfähig anerkannt. Die Eigentümerfamilie nutzt das Haus selbst, tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung aus und entscheidet sich für ein Gerät mit dem natürlichen Kältemittel R290.

In diesem Fall greifen Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Effizienzbonus, zusammen also 30 plus 20 plus 5 Prozent, macht 55 Prozent. Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt das einen Zuschuss von 16.500 Euro, der Eigenanteil sinkt entsprechend auf rund 15.500 Euro der Gesamtkosten. Läge das zu versteuernde Haushaltseinkommen zusätzlich unter 40.000 Euro, käme der Einkommensbonus von 30 Prozent hinzu, in Summe wären das 85 Prozent, gekappt auf die gesetzliche Obergrenze von 70 Prozent. Der Zuschuss läge dann bei 21.000 Euro, dem in diesem Programm maximal möglichen Betrag.

Dieses Beispiel ersetzt keine individuelle Berechnung, zeigt aber, wie stark der tatsächliche Fördersatz von persönlichen Faktoren wie Einkommen, Alter der Bestandsheizung und Kältemittelwahl abhängt. Nutzen Sie deshalb den Förderung-Check, um Ihre eigene Situation realistisch einzuordnen, bevor Sie ein Angebot verbindlich annehmen.

Ergänzungskredit für die Vorfinanzierung

Neben dem Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit an. Er richtet sich an Haushalte, die den nicht durch Zuschuss gedeckten Eigenanteil nicht aus laufenden Mitteln stemmen wollen oder können, und ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Der Kredit läuft unabhängig vom Zuschussverfahren und wird über die Hausbank beantragt, während der Zuschuss direkt über das KfW-Portal läuft.

Was sich 2026 gegenüber 2024 und 2025 geändert hat

Die ehrliche Antwort vorweg: Die Konditionen der KfW-458-Förderung sind 2026 im Kern stabil geblieben. Grundförderung, Bonushöhen und die 70-Prozent-Deckelung entsprechen dem Rahmen, der seit der grundlegenden Reform der Heizungsförderung zum 1. Januar 2024 gilt. Wer schon 2024 oder 2025 zu diesem Thema recherchiert hat, findet 2026 keine grundlegend neue Förderarchitektur vor, sondern dieselben Bausteine, dieselben Bonuslogiken und dieselbe Deckelung.

Eine Konstante, die 2026 an Relevanz gewinnt, betrifft die Befristung des Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser Bonus in Höhe von 20 Prozentpunkten ist von Anfang an nicht dauerhaft angelegt, sondern nach aktuellem Förderrahmen bis Ende 2028 in voller Höhe gesichert und sinkt danach in Stufen ab. Das ist keine neue Änderung für 2026, sondern eine von Beginn an bekannte Regelung, die aber mit jedem Jahr, das verstreicht, praktisch relevanter wird, weil der Zeitpuffer bis zur ersten Absenkung kleiner wird.

Ein weiterer Punkt, der oft mit “Änderung” verwechselt wird, ist organisatorischer Natur und liegt bereits länger zurück: Seit dem 1. September 2024 muss der Förderantrag verpflichtend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Diese Regel gilt 2026 unverändert fort, ist für alle, die neu in das Thema einsteigen, aber weiterhin der wichtigste formale Stolperstein im gesamten Verfahren.

Sollten sich im Laufe des Jahres 2026 konkrete, offiziell bestätigte Anpassungen bei Fördersätzen, Fristen oder der Deckelung ergeben, aktualisiert die Redaktion diesen Artikel entsprechend. Bis dahin gilt: Verlassen Sie sich auf die aktuellen Angaben der KfW zur Heizungsförderung und lassen Sie sich Ihre individuelle Förderhöhe vor der Antragstellung von einem Fachbetrieb oder im Förderung-Check bestätigen.

Vorsichtiger Ausblick: Was Sie nicht erwarten sollten

Seriöse Berichterstattung unterscheidet zwischen belegten Fristen und Spekulation. Für die Zeit nach 2026 lassen sich aktuell nur zwei Dinge mit Substanz sagen, beide sind keine neuen Ankündigungen, sondern bereits heute bekannte Eckpunkte.

Erstens: Der Klimageschwindigkeitsbonus ist an eine Frist gebunden und sinkt planmäßig ab dem Jahr 2029 in Stufen ab. Wer diesen Bonus in voller Höhe mitnehmen möchte, sollte die Maßnahme rechtzeitig vor dieser Absenkung abschließen, nicht nur beantragen.

Zweitens: Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wechselt ab 2027 in den europäischen Emissionshandel ETS2. Damit einher geht tendenziell ein weiterer Preisauftrieb bei Gas und Heizöl, weil der CO2-Preis dann stärker über einen europaweiten Markt und nicht mehr über einen national festgelegten Pfad bestimmt wird. Konkrete Cent-Beträge für die Zukunft zu nennen wäre unseriös, die Richtung des Effekts ist aber plausibel und lässt sich aus dem gesetzlich verankerten Systemwechsel ableiten.

Was Sie dagegen nicht erwarten sollten, sind pauschale Ankündigungen einer grundlegend neuen Förderarchitektur oder drastisch veränderter Prozentsätze für 2027 und darüber hinaus. Solche Angaben kursieren gelegentlich in unseriösen Quellen, sind aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht durch offizielle Stellen wie KfW oder Bundesregierung belegt.

Halten Sie sich bei der Planung an eine einfache Regel: Verlassen Sie sich für Ihre konkrete Entscheidung ausschließlich auf die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung tatsächlich gültigen Förderbedingungen, nicht auf Ankündigungen oder Gerüchte über zukünftige Änderungen. Ein Fachbetrieb, der laufend mit KfW-Anträgen arbeitet, kennt in der Regel den aktuellsten Stand und kann Ihnen im Beratungsgespräch sagen, ob sich seit Ihrer letzten Recherche etwas geändert hat.

Warum 2026 der richtige Zeitpunkt zum Starten ist

Abwarten ist bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 aus mehreren Gründen keine risikofreie Strategie, auch wenn sich an den Grundkonditionen aktuell nichts Dramatisches ändert.

Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft nicht unbegrenzt. Die volle Höhe von 20 Prozentpunkten gilt nur bis Ende 2028, danach sinkt der Bonus in Stufen ab. Wer heute mit der Planung beginnt, hat ausreichend zeitlichen Puffer für Angebotseinholung, Antragstellung, Umsetzung und fristgerechten Abschluss der Maßnahme. Wer erst 2027 oder 2028 startet, arbeitet gegen eine enger werdende Frist, zumal Fachbetriebe und Förderportal in dieser Phase erfahrungsgemäß stärker ausgelastet sind.

Der CO2-Preis auf Öl und Gas steigt tendenziell weiter. Mit dem Wechsel des nationalen Emissionshandels in das europäische System ETS2 ab 2027 ist eher mit weiter steigenden als mit sinkenden Kosten für fossile Brennstoffe zu rechnen. Jedes Jahr mit einer alten Öl- oder Gasheizung bedeutet potenziell steigende laufende Kosten, während die Wärmepumpe von dieser Entwicklung unabhängig ist.

Handwerkerkapazitäten sind begrenzt. Fachbetriebe für Wärmepumpen-Installationen sind in vielen Regionen gut ausgelastet, Wartezeiten von mehreren Monaten zwischen Angebot und Umsetzung sind keine Seltenheit. Wer frühzeitig plant, vermeidet Zeitdruck kurz vor Ablauf wichtiger Fristen und hat mehr Auswahl bei der Betriebswahl.

Eine alte, aber noch funktionstüchtige Heizung ist förderrechtlich ein Vorteil, kein Nachteil. Gerade der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass die auszutauschende Heizung noch funktioniert, bei Gasheizungen zusätzlich mindestens 20 Jahre alt ist. Wer diesen Zustand erreicht hat, sollte den Zeitpunkt nutzen, statt auf einen Defekt zu warten, der einen überstürzten Austausch ohne saubere Planung erzwingt. Wie sich ein Wechsel von einer bestehenden Gasheizung konkret plant, zeigt der Ratgeber zur Heizungsumrüstung.

Schritt für Schritt zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Der Ablauf der KfW-458-Förderung folgt einer festen Reihenfolge. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, riskiert im schlimmsten Fall den kompletten Verlust des Zuschusses.

  1. Fachbetrieb auswählen und Angebot einholen. Lassen Sie sich von einem oder mehreren Fachbetrieben ein detailliertes Angebot für die Wärmepumpe inklusive Installation erstellen. Das Angebot bildet die Grundlage für die spätere Kostenschätzung im Förderantrag.
  2. Förderfähigkeit und voraussichtlichen Fördersatz prüfen. Klären Sie vorab, welche Bonuskomponenten auf Ihre Situation zutreffen. Der Förderung-Check gibt eine erste Einschätzung, ein Fachbetrieb oder Energieberater kann die Angaben im konkreten Fall verifizieren.
  3. Zuschussantrag im KfW-Portal stellen, bevor die Maßnahme beginnt. Dieser Schritt ist der wichtigste im gesamten Verfahren. Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb darf vor der Antragstellung geschlossen werden, wenn er unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderzusage steht. Mit der tatsächlichen Umsetzung, also dem Einbau, darf erst nach Antragstellung begonnen werden.
  4. Förderzusage abwarten. Erst nach schriftlicher Zusage der KfW sollten Sie die Umsetzung final freigeben. Ohne diese Zusage tragen Sie das volle Risiko, den Zuschuss am Ende nicht zu erhalten.
  5. Einbau der Wärmepumpe durch den Fachbetrieb. Die Umsetzung erfolgt gemäß Angebot, wichtige Nebenleistungen wie hydraulischer Abgleich oder notwendiger Heizkörpertausch sollten im Vorfeld klar vereinbart sein.
  6. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die erforderlichen Nachweise, in der Regel Rechnung und Fachunternehmererklärung, fristgerecht über das KfW-Portal ein. Erst nach Prüfung dieses Nachweises wird der Zuschuss ausgezahlt.

Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen zwischen den Schritten, insbesondere zwischen Zusage und Umsetzung sowie zwischen Abschluss der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises. Versäumte Fristen können im ungünstigsten Fall zum Widerruf der Förderzusage führen. Ein erfahrener Fachbetrieb kennt die üblichen Fristen aus der Praxis und unterstützt in der Regel auch bei der Zusammenstellung der Nachweisunterlagen.

Für Details zu den einzelnen Bonuskomponenten, insbesondere zu den Nachweispflichten beim Einkommensbonus, lohnt sich der Blick in die Detailübersicht zur KfW-Förderung. Wer noch unsicher ist, ob eine Wärmepumpe für das eigene Gebäude überhaupt technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, findet im Ratgeber zur Wärmepumpe im Altbau eine realistische Einschätzung für ältere Bestandsgebäude, und im Wärmepumpe-Kosten-Rechner eine erste Kostenschätzung für das eigene Haus.

Stand der Angaben und regionale Ergänzung

Alle Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand Juli 2026 und beziehen sich auf die bundesweite KfW-Förderung 458. Förderprogramme werden von Bund, Ländern und teils auch Kommunen oder Stadtwerken angepasst, weshalb ein Blick auf aktuelle regionale Zusatzförderungen sinnvoll ist, die sich mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Persönliche Beratung durch Wärmepumpen-Experten in Ihrer Region hilft dabei, sowohl die Bundesförderung als auch mögliche lokale Programme vollständig auszuschöpfen.

Landes- und Kommunalprogramme unterscheiden sich stark in Verfügbarkeit, Höhe und Antragsverfahren, manche sind zudem nur begrenzt verfügbar oder an ein bestimmtes Kontingent pro Jahr gebunden. Wer plant, sollte deshalb frühzeitig klären, ob am eigenen Standort ein zusätzliches Programm existiert, statt sich ausschließlich auf die Bundesförderung zu verlassen. Auch hier gilt: Ein regional erfahrener Fachbetrieb kennt die üblichen Zusatzprogramme in seinem Einzugsgebiet meist aus der laufenden Praxis.

Fazit: Jetzt planen statt auf neue Regeln warten

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 bietet mit bis zu 70 Prozent Zuschuss und maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit weiterhin attraktive Konditionen, die sich gegenüber den Vorjahren im Kern nicht verschlechtert haben. Wer auf eine grundlegend bessere Förderung in der Zukunft wartet, verschenkt in erster Linie Zeit, denn belastbare Hinweise auf eine baldige Verbesserung gibt es nicht, während der Klimageschwindigkeitsbonus in seiner heutigen Höhe zeitlich begrenzt ist.

Sinnvoller ist es, die aktuelle Förderlage konkret für das eigene Vorhaben zu nutzen: Angebot einholen, Fördersatz realistisch einschätzen lassen, Antrag vor Vertragsunterschrift stellen und die Umsetzung mit einem erfahrenen Fachbetrieb sauber planen. Prüfen Sie Ihre persönliche Förderhöhe im Förderung-Check und lassen Sie sich von geprüften Wärmepumpen-Experten in Ihrer Region konkret zu Ihrem Fall beraten.

FAQ

Häufige Fragen: Wärmepumpen-Förderung 2026: alle Änderungen im Überblick

Die KfW-Förderung 458 gilt 2026 im Kern unverändert gegenüber den Vorjahren: 30 Prozent Grundförderung plus mögliche Boni von zusammen bis zu 40 Prozentpunkten, gedeckelt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Maximal fördert der Bund 30.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit, der höchstmögliche Zuschuss liegt damit bei bis zu 21.000 Euro. Wichtigste Frist: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent ist bis Ende 2028 in voller Höhe gesichert.

Der maximale Zuschuss liegt bei bis zu 21.000 Euro, wenn Sie alle Bonuskomponenten ausschöpfen und die Deckelung von 70 Prozent der förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro erreichen. In der Praxis kommen die meisten Haushalte auf 50 bis 65 Prozent Förderung, weil nicht jeder Bonus auf jede Situation zutrifft. Der genaue Satz hängt von Einkommen, Alter der Bestandsheizung und gewähltem Kältemittel ab.

Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent gilt für den Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen und ist an eine feste Frist gebunden: Nach aktuellem Förderrahmen sinkt er ab 2029 in Stufen ab. Wer 2026 plant, sichert sich den Bonus noch in voller Höhe, sofern die übrigen Voraussetzungen wie Selbstnutzung und Mindestalter der alten Heizung erfüllt sind. Fragen Sie im Zweifel vor Antragstellung bei einem Fachbetrieb oder direkt bei der KfW nach dem aktuellen Stand.

Ja, das ist einer der wichtigsten Punkte im gesamten Verfahren. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, ein rechtsgültiger, unter Vorbehalt der Förderzusage aufschiebend bedingter Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb ist zwar vorher möglich, mit den Arbeiten selbst darf aber erst nach Antragstellung begonnen werden. Wer zuerst installieren lässt und danach den Antrag stellt, riskiert den kompletten Verlust des Zuschusses.

Den Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten Selbstnutzer, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen laut letztem Steuerbescheid bei maximal 40.000 Euro pro Jahr liegt. Er lässt sich mit dem Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren, sodass einkommensschwächere Haushalte beim Tausch einer alten fossilen Heizung besonders hohe Fördersätze erreichen können. Vermieter und Eigentümer selbst genutzter Zweitwohnungen sind von diesem Bonus ausgeschlossen.

Belastbare, offiziell bestätigte Angaben zu grundlegenden Änderungen ab 2027 liegen aktuell nicht vor, seriöse Prognosen wären reine Spekulation. Fest steht lediglich, dass der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe ab 2027 in den europäischen Emissionshandel ETS2 wechselt, was Gas und Öl tendenziell weiter verteuert. Verlassen Sie sich für aktuelle Änderungen nicht auf Prognosen, sondern prüfen Sie Ihren Fall zeitnah vor der geplanten Maßnahme im Förderung-Check.

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