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Wärmepumpen-Förderung berechnen: Der Förder-Check 2026

Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus, gestaffelter Einkommensbonus: Prüfen Sie in einer Minute, welche Förderbausteine für Sie zusammenkommen. Stand August 2026, KfW-Zuschuss Nr. 458.

1 Worum geht es?
2 Welche Heizung wird ersetzt?
3 Ist die Heizung älter als 20 Jahre?
4 Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Steuerbescheid, nicht das Brutto. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhöhen sich die Einkommensgrenzen pauschal und einmalig um 10.000 Euro.

5 Wohnen Sie selbst im Haus (als Eigentümer)?
6 Was ist geplant?

Ihr Förder-Ergebnis

  • GrundförderungFür alle Eigentümer beim Heizungstausch 30 %
  • Klimageschwindigkeits-BonusTausch der alten Gasheizung, selbstnutzend +16 %
  • EinkommensbonusGestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 € +10-40 %
Ihre Förderquote bis zu 46 %
Maximaler Zuschussbei 28.000 € förderfähigen Kosten bis zu 12.880 €
Förderung sinkt schrittweise: Der Klimageschwindigkeits-Bonus schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab und entfällt ab August 2028 ganz. Auch der Kostendeckel sinkt ab 2027 um 750 € pro Halbjahr. Je früher der Antrag, desto höher der Zuschuss.

Reicht der Zuschuss nicht: Der KfW-Ergänzungskredit finanziert bis zu 120.000 € der Restkosten, zinsverbilligt bis 90.000 € Haushaltseinkommen.

Unverbindliche Ersteinschätzung, Stand August 2026 (KfW-Zuschuss Nr. 458). Alle Werte "bis zu", Deckel 70 % (80 % nur bei Einkommen bis 30.000 €) von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten, maximal 22.400 € Zuschuss. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW zum Antragszeitpunkt.

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Hintergrund

So funktioniert die Wärmepumpen-Förderung 2026

Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude läuft der Zuschuss für den Heizungstausch zentral über die KfW, konkret über den Zuschuss Nr. 458. Zum 21.07.2026 wurden die Konditionen neu geordnet. Das Prinzip bleibt ein Baukasten: Auf die Grundförderung von 30 % können je nach Situation zwei Boni aufgeschlagen werden. Gedeckelt ist der Zuschuss bei 70 % der förderfähigen Kosten, nur die unterste Einkommensgruppe (bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen) kommt auf bis zu 80 %. Die förderfähigen Kosten selbst sind bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. Mehr als 22.400 Euro Zuschuss sind für ein Einfamilienhaus also nicht möglich, aber das ist im besten Fall ein Großteil der gesamten Investition.

Die drei Förderbausteine im Überblick

Die Grundförderung von 30 % erhält jeder Eigentümer, der eine Wärmepumpe in ein bestehendes Gebäude einbaut, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % belohnt selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen, bei Gas- und Biomasseheizungen gilt er ab einem Anlagenalter von 20 Jahren. Der Einkommensbonus ist gestaffelt und richtet sich an selbstnutzende Eigentümer: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhöhen sich die Grenzen pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Der frühere Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel oder Erdwärme wurde mit der Reform ersatzlos gestrichen.

Keine gesetzliche Pflicht mehr, aber die Förderung schmilzt ab

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Die frühere 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ist vollständig gestrichen, niemand muss per Gesetz auf eine Wärmepumpe umsteigen. Trotzdem drängt die Zeit an anderer Stelle: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028 komplett. Auch der Kostendeckel von 28.000 Euro sinkt ab 2027 um 750 Euro pro Halbjahr. Dazu verteuert der steigende CO2-Preis Gas und Öl Jahr für Jahr. Je früher der Antrag gestellt wird, desto höher fällt der Zuschuss aus.

Antrag vor Vorhabensbeginn, sonst verfällt der Anspruch

Der häufigste und teuerste Fehler: erst beauftragen, dann beantragen. Die KfW fördert nur Vorhaben, deren Antrag vor dem Abschluss eines unbedingten Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt wurde. Der richtige Weg führt über einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die Bestätigung zum Antrag durch den Fachbetrieb oder Energieberater und erst danach die Beauftragung. Unsere Partnerbetriebe kennen diesen Ablauf und übernehmen den Papierkram, damit kein Fördergeld liegen bleibt.

Wenn der Zuschuss nicht reicht: Ergänzungskredit und Extras

Für die Restkosten nach Abzug des Zuschusses gibt es den KfW-Ergänzungskredit mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, zinsverbilligt für Haushalte bis 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wer neben der Heizung auch Dämmung, Fenster oder Türen angeht, kann zusätzlich BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nutzen, mit einem eigenen, separaten Kostenbudget. Und im Neubau gelten ganz andere Regeln: Hier fördert der Staat über die zinsgünstigen Kreditprogramme KfW 297/298 für klimafreundliche Neubauten statt über den Zuschuss 458. Alle Angaben in diesem Check sind eine Ersteinschätzung mit Stand August 2026, verbindlich sind die Konditionen der KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Die vollen 80 % erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (40 % Einkommensbonus), die zusätzlich eine alte fossile Heizung austauschen (16 % Klimageschwindigkeits-Bonus) und die Grundförderung von 30 % erhalten. Rechnerisch ergäben die Boni 86 %, gedeckelt wird bei 80 %. Für alle anderen liegt der Deckel bei 70 %. Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das bis zu 22.400 Euro Zuschuss.

Den Bonus von 16 % (seit 21.07.2026, vorher 20 %) gibt es für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, unabhängig vom Alter. Bei Gas- und Biomasseheizungen gilt der Bonus, wenn die Anlage mindestens 20 Jahre alt ist, bei Gasetagenheizungen auch früher. Wichtig: Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028 komplett. Wer nur vermietet oder eine junge Gasheizung tauscht, erhält den Bonus nicht, wohl aber die Grundförderung von 30 %.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Einkommensteuerbescheid, nicht das Brutto. Seit dem 21.07.2026 ist der Bonus gestaffelt: 40 % bei bis zu 30.000 Euro, 30 % bei 30.001 bis 40.000 Euro und 10 % bei 40.001 bis 50.000 Euro, jeweils nur für selbstnutzende Eigentümer. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöhen sich die Grenzen pauschal um 10.000 Euro. Da das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen oft deutlich unter dem Brutto liegt, rutschen viele Haushalte noch in eine Bonusstufe.

Der KfW-Ergänzungskredit finanziert die Kosten, die nach Abzug des Zuschusses übrig bleiben, mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro erhalten ihn zinsverbilligt. Beantragt wird er über die Hausbank, nachdem die Zuschusszusage der KfW vorliegt.

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